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   OLG Hamm, 14.09.2021 - III-3 RVs 49/21   

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https://dejure.org/2021,43051
OLG Hamm, 14.09.2021 - III-3 RVs 49/21 (https://dejure.org/2021,43051)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.09.2021 - III-3 RVs 49/21 (https://dejure.org/2021,43051)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. September 2021 - III-3 RVs 49/21 (https://dejure.org/2021,43051)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Berufungsbeschränkung, Wirksamkeit, Ermächtigung, Zustimmung des Gegners

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsmittel: Wirksame Berufungsbeschränkung?

 
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  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2021 - 3 RVs 49/21
    Die mit Verteidigerschriftsatz vom 14. Dezember 2020 nach Rechtsmitteleinlegung erklärte Berufungsbeschränkung, deren Wirksamkeit das Revisionsgericht von Amts wegen und ohne Bindung an die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts prüft (BGH, Beschluss vom 30. November 1976 - 1 StR 319/76 juris; Schmitt, in: Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 64. Auflage 2021, § 318, Rn. 33), erweist sich als unwirksam.
  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 284/00

    Anforderungen an die Ermächtigung des Rechtsanwalts zur Zurücknahme eines

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2021 - 3 RVs 49/21
    Die in der allgemeinen Strafprozessvollmacht vom 1. Oktober 2020 enthaltene Befugnis, ,,Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen, zu beschränken", genügt schon deshalb nicht als ausdrückliche Ermächtigung im Sinne von § 302 Abs. 2 StPO, weil sie sich nicht auf ein konkretes Rechtsmittel bezieht (vgl. BGH, Beschluß vom 2. August 2000 - 3 StR 284/00, juris; Schmitt, a. a. 0., Rn. 32; Allgayer, in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Auflage 2016, § 302, Rn. 43).
  • BGH, 08.11.1990 - 4 StR 457/90

    Verwerfung einer Revision - Anforderungen an eine wirksame Rücknahme der Revision

    Auszug aus OLG Hamm, 14.09.2021 - 3 RVs 49/21
    Zudem war diese Vollmacht mit Niederlegung des Wahlmandats und Beiordnung als Pflichtverteidiger in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung am 27. Oktober 2020 erloschen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 1990 - 4 StR 457/90 juris).
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